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Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek soll nicht realisiert werden

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, hat sich gegen die Realisierung eines geplanten Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) in Leipzig entschieden.

Der geplante Magazinbau am Deutschen Platz in Leipzig sollte der langfristigen Archivierung der Bestände der Deutschen Nationalbibliothek dienen. Als hochfunktionales und klimastabiles Magazin war er darauf ausgelegt, die sichere Aufbewahrung von derzeit rund 35,5 Millionen Medienwerken für etwa 30 Jahre zu gewährleisten, schreibt die DNB.

Seit 2018 wurde das Bauprojekt von der Deutschen Nationalbibliothek in enger Abstimmung mit der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen geplant. Nach einem europaweiten Architekturwettbewerb erhielt Anfang 2025 das Dresdner Architekturbüro CODE UNIQUE Architekten den Zuschlag. Im August 2025 lag ein abgestimmtes Planungskonzept vor.

„Uns ist die angespannte Haushaltslage des Bundes bewusst“, sagt Frank Scholze, Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek. „Gleichzeitig ist es dank intensiver Planung gelungen, die Baukosten rund 30 Millionen Euro unter den ursprünglich bewilligten Kosten zu kalkulieren. Der Erweiterungsbau ist darauf ausgelegt, wirtschaftlich und nachhaltig dringend benötigte Magazinflächen zu schaffen.“

Die Notwendigkeit zusätzlicher Magazinflächen ergibt sich aus mehreren Faktoren: Die Lagerkapazitäten für Neuzugänge in Leipzig sind nahezu erschöpft. Gleichzeitig müssen Bestände aus dem klimatisch nicht geeigneten Altbau verlagert werden, um sie langfristig zu sichern. Der geplante Neubau sollte eine energieeffiziente und nachhaltige Bewahrung des nationalen Kulturerbes ermöglichen.

Zur Begründung seiner Entscheidung erklärte der Staatsminister, die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf die digitale Sammlung konzentrieren.

Aus Sicht der Deutschen Nationalbibliothek greift diese Einschätzung jedoch zu kurz. Die Bibliothek ist gesetzlich verpflichtet, zwei Exemplare physischer Medienwerke sowie digitale Publikationen zu sammeln. Eine Reduzierung auf ein Exemplar würde eine Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek erfordern. Die Deutsche Nationalbibliothek steht hierzu in einem inhaltlichen und rechtlichen Diskurs mit dem Fachreferat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Gesetzesänderungen sind jedoch erfahrungsgemäß ein längerer parlamentarischer Prozess.

Derweil wachsen die Bestände kontinuierlich: Täglich gehen rund 13.100 neue Medienwerke in der Deutschen Nationalbibliothek ein, darunter etwa 3.300 analoge und 9.800 digitale Publikationen.

Wie angesichts der nahezu ausgeschöpften Magazinflächen in Leipzig künftig mit den Beständen verfahren werden kann, wird derzeit geprüft. Fest steht jedoch, dass auch alternative Lösungen zusätzliche Kosten verursachen werden – zusätzlich zu den rund sieben Millionen Euro, die bereits in die Planung des Bauprojekts investiert wurden.

Zu der Entscheidung äußerte sich auch Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Eine so grundlegende Änderung des Sammlungsauftrages sollte zuvor fachlich angemessen geprüft und nicht zur abhängigen Variable einer baulichen Maßnahme gemacht werden. Die Sicherstellung des Zugangs zu verlässlichem Wissen ist gerade jetzt in Zeiten von zunehmender Desinformation von herausragender Bedeutung. Für die Erfüllung ihres Auftrages benötigt die DNB eine sichere Planungsgrundlagen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass das BKM die DNB mit ihrem bestehenden Sammlungsauftrag in eine ungeklärte Situation laufen lässt.“

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der die Deutsche Nationalbibliothek 1912 mitgegründet hat, kritisiert das Vorgehen ebenfalls entschieden. Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins „Der Stopp des lange, sorgfältig und kostenbewusst geplanten Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek ist eine völlig falsche Entscheidung. Die Deutsche Nationalbibliothek gewährleistet mit ihrem Sammelauftrag die für das kulturelle Gedächtnis essenzielle Überlieferung von Büchern und Medien. Eine Modernisierung des gesetzlich verankerten Sammelauftrags im Sinne des Bürokratieabbaus begrüßen wir; diese kann aber nicht durch den handstreichartigen Stopp eines bereits geplanten und dringend nötigen Erweiterungsbaus aus Kostengründen erfolgen, sondern durch eine Prüfung des Auftrags der DNB und eine mögliche Änderung auf dem vom Gesetz vorgegebenen Weg. Eine Überarbeitung des Sammelauftrags darf in jedem Fall nicht dazu führen, dass nur noch Medien in digitaler Form archiviert werden. Das gedruckte Buch ist ein Kulturgut und als beständige und langlebige Form der Wissensübermittlung unabdingbar.“

Weitere Informationen: Fünfter Erweiterungsbau www.dnb.de/erweiterungsbau

Hintergrund:

Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt, dokumentiert und archiviert alle Werke in Schrift und Ton, die seit 1913 in Deutschland und weltweit über Deutschland oder in deutscher Sprache veröffentlicht werden.
Zum Sammelauftrag gehören auch alle in Deutschland veröffentlichten Notenausgaben und Musikressourcen. Mit dem Deutschen Exilarchiv 1933–1945 und dem Deutschen Buch- und Schriftmuseum verfügt die Deutsche Nationalbibliothek darüber hinaus über wertvolle und reichhaltige Sondersammlungen.
Diesen stetig wachsenden Wissensschatz zu erschließen und dauerhaft zu bewahren, ist der einzigartige Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Ihre umfassenden Dienstleistungen bietet die Deutsche Nationalbibliothek an den beiden Standorten in Leipzig und Frankfurt am Main und in digitaler Form global an. Durch Lesungen, Ausstellungen, Vorträge und Konzerte macht sie regelmäßig auf ihre Bestände aufmerksam und fördert Buch-, Lese- und Musikkultur mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm.

Hinweis: Am 15. März 2026 lädt die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt am Main übrigens zu einem „Tag der offenen Tür“ in ihr Haus an der Adickesallee ein. Von 11 bis 17 Uhr bietet ein vielfältiges Angebot Einblicke hinter die Kulissen – vom Dach bis in die unterirdischen Magazine der Nationalbibliothek.

4 Kommentare

  1. noch dso eione kurzsichtige entscheidunf von hern weimat
    physische bücher bleibeb jashrhub´nderte erhalten und stehen damit zur verfügubg
    ob dies mit digitalen medien auch ist ist eher unwaHRSCHEINLICH
    ES KANN GUT SEIN, DdaSS DURCH EINE SOLHE ENTSCHEIFUNG; KOSTBARES KULTURGUT IRGEHDWANN NICHT MEHR NUTZBSAR ISTKULTZRGUT ITGEHWANNNICHT MEHR NUTZBAR IST
    HERR wEimar tut alles, um seine inkomPetenz öffentlich zu macvhen

  2. Die frühen Kulturen der Menschheit haben physische schriftliche Zeugnisse (in zum Teil großen Archiven!) hinterlassen, die wir heute ausgraben, entziffern und verstehen können. Hätten Sumerer, Ägypter, Babylonier, Assyrer, Hethiter usw. nur digitale Medien in ihren Archiven gehabt, wir wüssten nicht, dass es diese Kulturen überhaupt gegeben hat. Eine Tontafel überdauert eben, wie es Buch auch tut. Das zukünftige kulturelle Gedächtnis wird nach den Plänen des Kulturstaatsministers also das große Vergessen sein. Nun ja, eines vielleicht nicht mehr fernen Tages wird Herr Weimer dieses Amt nicht mehr ausüben. Vielleicht wird man sich dann ja an die Erweiterungspläne erinnern. Hoffen wir das Beste!

  3. Es besteht kein Grund, reflexhaft mit Schnappatmung zu reagieren. Es ist ja nicht angedacht, die physische Ablieferung von Belegexemplaren einseitig zu Gunsten digitaler Medien aufzuheben. Überlegenswert ist jedoch – das sieht auch die DNB so – die Ablieferung von zwei Exemplaren auf ein Exemplar zu beschränken. Ist es wirklich notwendig, ein Werk in Frankfurt und in Leipzig vorzuhalten? Das ist der hauptsächliche Grund für den wachsenden Platzbedarf, dem man durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen abhelfen könnte. Andere Länder verfahren seit längerem so, etwa Österreich, Schweiz, Spanien, Italien. Ängste vor einem Verlust des Buches als Kulturgut sind dort nicht bekannt. Ärgerlich ist jedoch, daß das Haus Weimer diese Entscheidung selbst nicht gar nicht kommuniziert hat. Das ist stümperhaft!

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