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Neues Urheberrecht ab 1. Januar 2008: Vertragsänderungen empfehlenswert

Am 1. Januar 2008 treten die mit dem „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (den „Zweiten Korb“) beschlossenen Änderungen im deutschen Urheberrechtsgesetz in Kraft.

Praktisch bedeutsam sind insbesondere die Neuregelungen zur Möglichkeit des Erwerbs von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, informiert Börsenvereins-Justitiar [Dr. Christian Sprang in einem Newsletter: „Diese machen es für alle Verlage empfehlenswert, ihre Verlagsverträge zu ändern. Zudem sollten sie sich rechtzeitig auf den Umgang mit der neuen Rechtslage einstellen. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat dazu ein Merkblatt verfasst und hält zudem eine ganze Reihe von aktuellen Vertragsmustern bereit.

Diese können von Mitgliedsverlagen – auch zwischen den Jahren – jederzeit angefordert werden: 069 / 1306-314 oder per Mail: rechtsabteilung@boev.de.

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