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Nacht der Ersterscheinung des deutschen „Harry Potter VII“ laut Seco „ohne kulturelle Bedeutung“

Schweizer Buchhändler dürfen am sich Abend des 26. Oktober – die Nacht, in der der deutsche „Harry Potter VII“ verkauft werden darf – seelenruhig aufs Ohr legen, meldet der „Schweizer Buchhandel“. Nichts mit Zusatzgeschäft und Medienhype:

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) untersagt den Einsatz von Personal für den Verkauf des Buches zwischen 00.01 und 5.59 Uhr, weil dem Erstverkaufszeitpunkt „eine kulturelle Bedeutung abgehe“.

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