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Hörverlag zieht Antrag auf Beteiligung von S. Fischer und Rowohlt zurück

Wie gerade bekannt wurde, hat der Hörverlag seine Anmeldung [mehr…] bezüglich der Gesellschafter-Beteiligung der Verlage S. Fischer und Rowohlt freiwillig zurück gezogen. Der Münchener Verlag kam so einem endgültigen Urteil des Bundekartellamts zuvor, das bereits in einer Abmahnung ein eventuell negativ ausfallendes Urteil eingehend begründet hatte. Darin hieß es unter anderem, dass die ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung des Hörverlags durch die Beteiligung der beiden Holtzbrinck-Verlage noch gestärkt würde. „Die sehr ausführliche und hieb- und stichfeste Begründung des Kartellamts hat uns dazu bewogen, das Verfahren nicht weiter fortzuführen“, so Presseleiterin Heike Völker-Sieber.
Von der geplanten Rowohlt/Fischer-Beteiligung (beide Verlage wollten mit jeweils 10,5% einsteigen), hatte sich der Hörverlag weitere Synergien für den Ausbau des Hörbuch-Markts versprochen, „die“, so Völker-Sieber, „ja auch anderen Hörbuch-Anbietern zu Gute gekommen wären.“ Eine enge geschäftliche Verbindung zwischen den Holtzbrinck-Töchtern und dem HörVerlag bestand allerdings bereits vor der geplanten Kooperation: „Die werden wir nun wie gewohnt weiter pflegen.“

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